Stadtwerke Kufstein

Strom



Intelligente Stromzähler (Smart Meter)

Was sind intelligente Zähler?

Intelligente Zähler sind digitale Messgeräte, die den Energieverbrauch des Kunden zeitnah messen. Die dabei erfassten Verbrauchswerte werden den Kunden über ein Kundenportal im Internet zur Verfügung gestellt. Mittels individuellen Zugangsdaten hat somit jeder Kunde jederzeit Einsicht auf seine Verbrauchswerte und Rechnungen.

 

Was sind die Vorteile von intelligenten Zählern?

  • Der Kunde erhält einen genauen Überblick über seinen Stromverbrauch und bekommt dadurch einen Hinweis auf mögliche unnötige Stromfresser. Mit Hilfe der genauen Auswertung über den zeitlichen Verlauf des Verbrauchs ist auch eine effizientere Energieberatung möglich.
  • Optimierung von Netzkosten durch Verlagerung von Verbrauchsspitzen und Ausgleich der Netzbelastung
  • Unterstützung von zukunftsträchtigen Gebäudekonzepten (z.B. Smart Home oder Homeautomation)
  • Schnellere Einschaltung des Stroms bei Einzug (Kein langes Warten, bis der Netzbetreiber vor Ort den Zähler einschaltet. Lästige Terminvereinbarungen entfallen.)

 

Wie erfahren die Kunden, dass sie einen neuen Zähler erhalten?

Der Kunde erhält von den Stadtwerken Kufstein zeitnah (in der Regel 4 bis 6 Wochen vorher) einen Brief über die geplanten Maßnahmen, in dem ein Zeitfenster für die Installation genannt wird. Ist der Kunde nicht zu Hause und der Zähler frei zugänglich (z.B. in einem gemeinsamen Zählerraum), erfolgt der Tausch in Abwesenheit des Kunden. Ist der Zähler nicht zugänglich, werden die Stadtwerke Kufstein mit dem Kunden hinsichtlich Terminkoordinierung Kontakt aufzunehmen.

 

Welche Kosten entstehen dem Kunden durch den Zählertausch?

Der Zählertausch ist für die Kunden mit keinerlei Zusatzkosten verbunden.

 

Was bringen Smart Meter sonst noch?

Die Netzbetreiber sind laut Gesetz für alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Messwesen zuständig. Sie profitieren durch die Einführung von Smart Meter daher in erster Linie durch Effizienzsteigerungen im Netzbetrieb, besonders bei aufwandsintensiven Geschäftsprozessen wie Ablesung, Abrechnung, Übersiedlungen sowie bei der Abwicklung von Ein-/Abschaltung der Anlagen.

Weitere Vorteile ergeben sich auch durch:

  • Verbesserungen in Netzüberwachung und -steuerung
  • Ausfallsmanagement mit Identifizierung von Kundenanlagen, die von Störungen betroffen sind und zielgerichtete effiziente Störungsbehebung
  • Unterstützung der Integration von dezentralen Erzeugungsanlagen (Strom)
  • Deutliche Reduktion der Anzahl der Anfragen zu Rechnungen
  • Regelmäßige Kosten- und Verbrauchsinformationen für Kunden
  • Transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen
  • Klarheit bei Verbrauchsabgrenzungen, z.B. bei Lieferantenwechsel, Übersiedlung

 

Wie sieht es mit Datenschutz und Datensicherheit aus?

Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt wie jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes (DSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese enthalten Regelungen über den Schutz personenbezogener Daten und die Zulässigkeit von deren Verwendung. Die Verwendung von Daten ist an bestimmte Grundsätze geknüpft, wobei hierbei besonders die rechtmäßige Verwendung und der rechtmäßige Zweck der Ermittlung hervorzuheben sind.

Sowohl das DSG als auch die DSGVO schreiben vor, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen sind. Es ist geregelt, dass insbesondere Protokoll zu führen ist, damit tatsächlich durchgeführte Verwendungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, in Hinblick auf ihre Zulässigkeit im notwendigen Ausmaß nachvollzogen werden. Zudem sind bei der Meldung der Datenanwendung auch Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen, die eine vorläufige Beurteilung der Angemessenheit der Sicherheitsvorkehrungen erlauben, anzuführen.

Bereits seit über 15 Jahren sind bei Industrie- und Gewerbekunden mit hohem Verbrauch sogenannte Lastprofilzähler im Einsatz. Diese Lastprofilzähler erheben ebenfalls 15-min-Verbrauchs- und Leistungswerte und werden in den meisten Fällen fernausgelesen.

Die IMA-VO enthält in ihrer aktuellen Fassung zudem die Anforderungen an alle Smart Meter, die Geräte selbst sowie ihre Kommunikation nach anerkannten Stand der Technik zu verschlüsseln und gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten entsprechend abzusichern.

 

Welche Daten werden übertragen?

Alle für einen sicheren Betrieb der Netzinfrastruktur nötigen Daten sowie alle Daten, die für die Abrechnung und Verbrauchsinformation des Kunden relevant sind.

Beispielsweise: Zählerstände, Zählpunktnummer, Statusinformation über den Zähler, Wirkverbrauch sowie Leistung und Lastprofil sowohl für den Bezug als auch die Lieferung.

Es werden keine persönlichen Daten wie Name oder Adresse übertragen.

 

Kann man die Montage eines intelligenten Messgerätes ablehnen?

Das EIWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) enthält eine sogenannte „Opt-Out-Regelung“. Diese sieht für die Kunden die Möglichkeit vor, sich gegen bestimmte Funktionalitäten eines „Smart Meters“ zu entscheiden. Die Ablehnung eines elektronischen Zählers, welcher die Anforderungen der Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO) prinzipiell erfüllen kann, ist nicht möglich. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Erhalt oder die Wiedermontage eines mechanischen Ferrariszähler.

Ein Opt-Out-Wunsch des/der Kunden/in kann erst nach schriftlicher Ankündigung des Netzbetreibers über den Einbau eines intelligenten Messgerätes entgegengenommen werden.

Der Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, wird nach Prüfung der Rahmenbedingungen und unter Zugrundelegung der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Opt-Out vor, wird der Endverbraucher informiert und der elektronische Zähler als digitaler Standardzähler konfiguriert. Ein digitaler Standardzähler zeichnet keine Verbrauchswerte im Gerät auf, wird aber trotzdem an die Kommunikation angebunden. Eine anlassbezogene Auslesung und Übertragung von Zählerständen (wegen Jahresablesung, Verbrauchsabgrenzung udgl.) wird auch bei einem digitalen Standardzähler durchgeführt. Die Funktionalitäten des digitalen Standardzählers sind in den Sonstigen Marktregeln, Kapitel 1 festgelegt.

Die mit einem „Smart Meter“ verbundenen Vorteile können bei Opt-Out-Realisierung nicht in Anspruch genommen werden (z. B. keine Möglichkeit zum Abschluss eines auf Viertelstundenverbrauchswerten basierenden Stromliefervertrages, kein Anspruch auf monatliche Stromkosteninformation, keine detaillierte Übersicht über den Stromverbrauch etc.).

Für Zählpunkte mit gemessenem Netztarif (Viertelstundenmessung) oder unterbrechbarem Netztarif (Zusatztarif) sowie für Einspeiseranlagen besteht keine Opt-Out-Möglichkeit.

 Zusammenfassung - Wissenswertes über Smart Meter

 

Wie geht der Zählerwechsel vor sich?

Im Falle eines anstehenden Zählertausches bekommt der Kunde einige Wochen vor dem geplanten Wechsel ein Schreiben zugesendet, in dem die geplanten Maßnahmen und der Zeitrahmen für die Installation genannt werden. Ist der Zähler bei dem Kunden nicht frei zugänglich, wird darum gebeten, dass der Kunde sich bezüglich eines Termins beim Netzbetreiber meldet. Ist der Zähler frei zugänglich, kann der Tausch des Zählers auch in Abwesenheit des Kunden geschehen. Der neue elektronische Stromzähler wird am Platz des alten Zählers installiert. Ein technischer Umbau der Anlage ist nicht erforderlich. Der Tausch dauert üblicherweise nur wenige Minuten. Es kann vorkommen, dass die Stromversorgung kurzzeitig unterbrochen werden muss. Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an und es kommt zu keinen vertraglichen Änderungen (es ist keine Unterschrift des Kunden erforderlich). Die Messentgelte sind in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung geregelt und bleiben nach dem Zählertausch gleich. Die Regulierungsbehörde E-Control Austria legt die Netztarife per Verordnung fest und bestimmt die Höchstpreise für die Messentgelte.

 

Wie funktioniert der eingesetzte intelligente Stromzähler?

Der intelligente Stromzähler besitzt – im Gegensatz zum früher üblicherweise eingesetzten Ferrariszähler – keine mechanisch bewegten Teile. Der neue Stromzähler verfügt über ein elektronisches Messsystem zur Erfassung der abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten sowie von Netzqualitätsdaten. Er ist zudem mit einem Display und einer Kundenschnittstelle ausgestattet. Der Zähler kann sowohl Daten empfangen, als auch Daten an den Netzbetreiber senden. Die Zähler werden mit einer Eichplombe versehen und erfüllen ebenso wie die herkömmlichen Ferrariszähler die erforderliche Messgenauigkeit. „Smart Meter“ sind den elektronisch fernauslesbaren Messgeräten ähnlich, welche bereits seit über 15 Jahren erfolgreich im Gewerbe- und Industriebereich eingesetzt werden.

Die Datenübertragung zwischen Zähler und Trafostation erfolgt mit der bewährten Schmalband-Powerline-Technologie, d. h. die Daten werden direkt über die Starkstromnetzleitungen übertragen. Von der Trafostation zur Zentrale erfolgt die Datenübertragung in der Regel über die eigene Glasfaser- und Kupferkabelinfrastruktur.

Wie auch die alten Ferrariszähler benötigen elektronische Stromzähler Energie für den Betrieb, wobei es hinsichtlich Stromverbrauch kaum einen Unterschied zwischen alter und neuer Technologie gibt. „Smart Meter“ benötigen für die Datenübertragung in Summe etwas mehr Energie. Im Gegenzug kommt es durch den erhöhten Automatisierungsgrad (z. B. keine KFZ-Fahrten, da keine oder weniger Zählerablesungen bzw. Ein- und Ausschaltungen vor Ort erforderlich sind) zu einer entsprechenden CO2-Einsparung. Die benötigte Energie für den Eigenbedarf wird vom Zähler nicht registriert (es handelt sich dabei um Netzverluste, die vom Netzbetreiber beschafft werden müssen). Durch den Betrieb des intelligenten Zählers entstehen somit keine zusätzlichen Stromkosten für den/die Kunden/in. Dies kann durch das Ausschalten der Anlage bei der Nachzählerhauptsicherung einfach kontrolliert werden.

Funktionsbeschreibung Smart Meter - Typ 1

Funktionsbeschreibung Smart Meter - Typ 2

 

Welche rechtliche Grundlagen gelten?

Hier finden Sie für das Thema Smart Metering im Strommarkt relevante rechtliche Grundlagen und Regelwerke.
http://www.e-control.at/recht/bundesrecht/strom/verordnungen

Weitere Details zu Smart Meter finden Sie hier:
http://www.e-control.at/de/konsumenten/energie-sparen/smart-metering

 

Gibt es Auswirkungen auf die Gesundheit?

Als Netzbetreiber ist uns im Zusammenhang mit dem aktuellen Rollout der Smart Metering Systeme, wie auch im Bereich der niederfrequenten Felder, die Sicherheit und Gesundheit unserer Kunden sehr wichtig. Deshalb werden seit 2005 mit den österreichischen Experten von Seibersdorf Laboratories Expositionsanalysen durchgeführt. Diesen Ergebnissen zu Folge ist nicht davon auszugehen, dass es Einflüsse auf den Menschen gibt. Die detaillierte Studie sowie eine Zusammenfassung der Studie können Sie nachfolgend herunterladen.

Smart Meter Endbericht Seibersdorf Gesamt.pdf

Smart Meter Endbericht Seibersdorf Kurz.pdf



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